das Ligen-System
entsprechend dem Beschluss-Antrag aus der Frühjahr-Ressorttagung 2o24
Auszug aus den WR-Regelungen zum Ligensystem (gültig ab der Saison 2o25)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Regelungen gelten für den Mannschaftsspielbetrieb aller Ligen unterhalb der
1. Damen-Bundesliga und unterhalb der 1.+2. Herren-Bundesliga.
Die Bezeichnung der Ligen wird wie folgt festgelegt.
Unterhalb der 1. Damen-Bundesliga:
2. Kanu-Polo Liga - Damen
3. Kanu-Polo Liga - Damen
usw.
Unterhalb der 2. Herren-Bundesliga:
3. Kanu-Polo Liga
4. Kanu-Polo Liga
usw.
§ 2 Zusammensetzung der Ligen
(1) Jede den Bundesligen nachfolgende Liga setzt sich aus 12 Mannschaften zusammen und kann bis auf
16 Teams vergrößert werden, sollten für die nächstfolgende Liga nicht mehr als 4 Teams gemeldet haben.
(2) Eine Mannschaft besteht aus zehn (10) SpielerInnen pro Spieltag.
(3) Für alle Ligen unterhalb der 2. Herren-Bundesliga gilt ein geschlechtsunabhängiges Startrecht.
(4) Ein Verein kann nur mit einer Mannschaft in einer Liga vertreten sein, ausgenommen es handelt sich um
die unterste ausgespielte Liga einer Spielklasse.
(5) Die beiden Erstplatzierten nach Abschluss des letzten Ligaspieltages sind Aufstiegsplätze in die jeweilige
höhere Liga.
(6) Alle ab Tabellenplatz 11 (inkl. Platz 11) platzierten Mannschaften nach Abschluss des letzten Ligaspieltag
sind Abstiegplätze in die jeweilige untere Liga.
§ 3 Liga-Ausschuss (je Liga)
(2) Der Ligaausschuss besteht aus einem Vertreter je Landesverband, der in der entsprechenden Liga mindestens
eine Mannschaft gemeldet hat. Der Vertreter ein Landesverbandes wird vom Landesfachwart entsandt.